Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Fragen, Beschwerden und Anregungen bezüglich der Hundehaltung in unserem Gemeindegebiet ein.

Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle auszugweise auf unsere Regelungen in der „Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung – HVO)“ hinweisen. Diese Verordnung finden Sie auch auf unserer Homepage.

Zudem möchten wir Ihnen auch einige Tipps an die Hand geben um ein gutes Miteinander zu ermöglichen, für das eine gegenseitige Rücksichtnahme und Achtsamkeit sehr wesentlich sind.

Auszug aus der Hundehaltungsverordnung der Gemeinde Oberhaid: 

§ 1 Verbote

(1)          Wer Hunde in öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen mit sich führt, hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.

(2)          Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und die öffentliche Reinlichkeit sind Kampfhunde und große Hunde in öffentlichen Anlagen sowie auf allen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb der bebauten Ortsbereiche, auf der verlängerten Johannishofer Straße, auf den Wegen entlang der Sportplätze des TSV Staffelbach, RSC Oberhaid, 1. FC Oberhaid, TC Oberhaid und der Schrebergärten zu jeder Tages- und Nachtzeit stets an einer reißfesten Leine von höchsten 150 cm Länge zu führen. Die Person, die einen leinenpflichtigen Hund führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen.

 (3)         Von Kinderspielplätzen und deren näherem Umgriff sowie von Skaterplätzen sind Kampfhunde und große Hunde fern zu halten; auch ein Mitführen an der Leine ist in diesen Bereichen untersagt.

Große Hunde im Sinne dieser Verordnung sind Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt, soweit sie keine Kampfhunde sind. Erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge gelten stets als große Hunde.

Grundsätzlich sind alle Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder belästigt wird.

Bitte haben Sie Ihren Hund im Freilauf ständig im Blick und unter Kontrolle. An unübersichtlichen Stellen und Wegkreuzungen sollten sie ihn immer zu sich nehmen. Tun Sie dies bitte auch dann, wenn ihr Hund umgänglich und ruhig ist.

Lassen Sie Ihren Hund nicht auf andere Menschen oder Hunde zu rennen. Es sollte selbstverständlich sein, dass der nicht angeleinte Hund unverzüglich zum Besitzer zurückgeholt wird, sobald andere Mitmenschen einem entgegen kommen. Falls dies nicht gewährleistet werden kann, sollte der Hund nicht ohne Leine laufen, vor allem nicht auf Wegen, auf denen viele Spaziergänger unterwegs sind.

Haben Sie bitte Verständnis, dass nicht alle Menschen einen unbeschwerten Umgang mit Hunden haben und deshalb aus Angst nicht gelassen reagieren wenn ein Hund auf sie zuläuft oder -rennt. Eventuell hatten diese Personen bereits schlechte Erlebnisse und sind deshalb sehr ängstlich.

Bitte kontrollieren Sie ihren Hund, damit andere Menschen nicht in derartige Angstsituationen kommen.

Wir danken allen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern, die die Hundehaltung verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll wahrnehmen und somit ein gutes Miteinander von Hundeliebhabern und Menschen ohne Hund gewährleisten.

Ihre Gemeindeverwaltung