Bekanntmachung zur Bewerbung für die Amtszeit von 2024 bis 2028
In diesem Jahr findet für die Amtszeit von 204 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Sie stehen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und entscheiden gemeinsam mit diesen darüber, ob der Angeklagte einer Straftat schuldig ist und welche Strafe er erhält. Während der Hauptverhandlung üben Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Ihre Beteiligung in der Strafrechtspflege ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Die Schöffen bringen ihre nichtjuristischen Wertungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte ein. Sie leisten so einen wertvollen Beitrag zu einer allgemeinverständlichen Rechtsprechung und zur Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Zurzeit werden in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Sollten Sie Interesse an der Ausübung des Schöffenamtes haben, können Sie uns dies gerne mit dem hier verlinkten Bewerbungsformular mitteilen.
Bitte übersenden Sie das ausgefüllte Formular bis spätestens 31. März 2023,
- per E-Mail an die Gemeinde Oberhaid unter der Mailadresse klarmann@oberhaid.de
- oder per Post an die Gemeinde Oberhaid, Rathausplatz 1, 96173 Oberhaid
Natürlich können Sie auch persönlich in der Gemeindeverwaltung vorsprechen, um sich für das Schöffenamt zu bewerben oder um die Bewerbungsunterlagen abzuholen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise in der hier verlinkten Information.
Bitte verwenden Sie für die Bewerbung zum Schöffenamt ausschließlich das amtliche Bewerbungsformular!
Die Vorschlagslisten für die Berufung zu einem Schöffen werden durch den Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid in der Sitzung, die voraussichtlich am 18.04.2023 stattfinden wird, aufgestellt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichte wählen dann aus den Listen der Gemeinden die Schöffen.
Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ sowie in der Zusammenstellung der Informationen zum Schöffenamt, die Sie hier finden können.
Bewerbungsformular zum Schöffenamt
Auszug aus der Schöffenbekanntmachung