Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid hat in seiner Sitzung am 17.01.2023 den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberhaid im Bereich des Gewerbegebietes „Unterhaid-West“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Änderung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „3.Änderung und Erweiterung des Gewerbegebietes „Unterhaid-West“ in Unterhaid und betrifft die Flurstücksnummern 1824/1 und 1824/2 der Gemarkung Staffelbach ganz und die Flurstücksnummern 338/31, 338/7 und 338/8 der Gemarkung Unterhaid teilweise. Der Geltungsbereich beträgt ca. 8.380 m² und wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden: durch die Staatsstraße St 2281 und die Bahnlinie Bamberg – Rottendorf
- im Westen und Süden : durch landwirtschaftliche Fläche
- im Osten: durch das angrenzende Gewerbegebiet
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan (ohne Maßstab) dargestellt
Die Gemeinde beabsichtigt, auf der zurzeit als Acker genutzten Fläche eine gewerbliche Baufläche auszuweisen, um eine Erweiterung eines bestehenden Betriebes in Richtung Westen zu ermöglichen. Damit entspricht der Flächennutzungsplan dem im Parallelverfahren aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan in diesem Bereich.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 17.01.2023 und umweltrelevanten Stellungnahmen liegen in den Amtsräumen des
Rathauses der Gemeinde Oberhaid
Rathausplatz 1
96173 Oberhaid
vom 13. Februar 2023 bis einschließlich 17. März 2023
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden,
Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter.
- Schalltechnische Untersuchung
- Retentionsraumberechnung
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
- Ökokonto
- Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
• Landratsamt Bamberg (Immissionsschutz, Bodenschutz, Wasserrecht)
• Regierung von Oberfranken, Bergamt
• Wasserwirtschaftsamt Kronach
• Bayerischer Bauernverband
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oberhaid, den 02.02.2023
Carsten Joneitis
Erster Bürgermeister
Anlagen:
Abwägungsbeschlüsse vom 17.01.2023
Formblatt Datenschutzrechtliche Informationspflichten