14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Am Bau- und Wertstoffhof“ in Oberhaid, Gemeinde Oberhaid, Landkreis Bamberg

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Oberhaid im Bereich des Bebauungsplanes „Am Bau- und Wertstoffhof“ in Oberhaid beschlossen.

Hinweis: Die Gemeinde Oberhaid beabsichtigt, einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Das Bauleitplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Die Änderung umfasst Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Am Bau- und Wertstoffhof“ in Oberhaid und betrifft die Flurstücks-Nummern 3042 (ganz) und 3046 (teilweise), beide Gemarkung Oberhaid. Die beiden Geltungsbereichsflächen betragen zusammen ca. 6.200 m² und werden wie folgt umgrenzt:

  • im Norden durch die Staatsstraße St 2281,
  • im Osten durch landwirtschaftliche Fläche
  • im Süden, Westen und Nordwesten durch den bestehende Bebauung

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt:

Die Gemeinde beabsichtigt, auf der zurzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche den Bau- und Wertstoffhof neu anzusiedeln und für die dabei verbleibenden Restflächen ein Gewerbegebiet auszuweisen.

Ein Teil der im FNP dargestellten Gemeinbedarfsfläche (TF 1) wird in gewerbliche Baufläche geändert. Zusätzlich wird die im FNP dargestellte Gemeinbedarfsfläche nach Norden hin erweitert (TF 2).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Gemeinde Oberhaid, den 05. Oktober 2023

Gez.Carsten Joneitis
Erster Bürgermeister