Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Erdaufschlüsse, die auf das Grundwasser einwirken, vorher beim Landratsamt anzuzeigen. Diese Anzeigeplicht betrifft insbesondere die Niederbringung von Brunnen jeglicher Art. Soweit der Brunnen von einem Dritten (insbesondere einer Bohrfirma) ausgeführt wird, obliegt diesem die Anzeigepflicht.

Wird ein Brunnen ohne vorherige Anzeige errichtet, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, für die ein Bußgeldrahmen bis zu 5.000 Euro vorgesehen ist. Darüber hinaus kann es in solchen Fällen unter bestimmten Umständen auch notwendig werden, den Brunnen wieder fachgerecht zurückzubauen.

Im Rahmen der Anzeige wird vom Landratsamt insbesondere unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes Kronach geprüft, ob bzw. gegebenenfalls unter welchen Einschränkungen die Niederbringung des Brunnens am vorgesehenen Standort möglich ist. Weiterhin wird im Rahmen dieser Prüfung entschieden, ob über die Anzeige hinaus ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchgeführt werden muss. Das Ergebnis dieser Prüfung wird vom Landratsamt schriftlich mitgeteilt. Sollte innerhalb eines Monats nach Eingang der vollständigen Anzeige das Landratsamt die Errichtung des Brunnens nicht untersagen, kann dieser in der angezeigten Form ausgeführt werden.

Brunnenbohrung Erläuterung und Antrag Landratsamt Bamberg 

Kalender

02Jun2023

Monatsversammlung - Reservistenkameraden Oberhaid

Wann: 02.06.2023 19:30

Wo: Bunker

Wer: Reservistenkam. Oberhaid

02Jun2023

Frauenstammtisch

Wann: 02.06.2023 19:00

Wo: Brauerei Wagner, Oberhaid

Wer: Bürgerverein Oberhaid

04Jun2023

Gartenfrühstück im Kreislehrgarten

Wann: 04.06.2023

Wo: Kreislehrgarten

Wer: OGV Oberhaid

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