Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 die im Rahmen der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die 3. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebietes „Unterhaid-West“ mit integriertem Grünordnungsplan gebilligt. 
Durch die Abwägungsbeschlüsse wurden erhebliche Änderungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Begründung veranlasst. Außerdem wird der vorliegende Vorhabens- und Erschließungsplan als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgenommen.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid beschlossen, eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (erneute öffentliche Auslegung) und § 4 Abs. 2 BauGB (erneute Behördenbeteiligung) durchzuführen.

Das Plangebiet umfasst den westlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (inkl. der 1. Änderung) „Gewerbegebiet Unterhaid-West“ in Unterhaid und betrifft die Flurstücksnummer 1824/1 der Gemarkung Staffelbach sowie die Flurstücksnummern 338/39 und 338/40 der Gemarkung Unterhaid. Der Geltungsbereich beträgt ca. 8.380 m² und wird wie folgt umgrenzt:

-        im Norden: durch die Staatsstraße St 2281 und die Bahnlinie Bamberg – Rottendorf

-        im Westen und Süden: durch landwirtschaftliche Fläche

-        im Osten durch das angrenzende Gewerbegebiet

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan (ohne Maßstab) dargestellt.

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Die Gemeinde beabsichtigt, auf der zurzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche eine Gewerbegebietsfläche auszuweisen, um eine Erweiterung des bestehenden Betriebes in Richtung Westen zu ermöglichen.

Des Weiteren umfasst die Planung zwei Ausgleichsflächen, welche in anderen Gemeinden liegen. Diese Flächen sind im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen und in den beiliegenden Lageplänen dargestellt:

Wasserrechtlicher Ausgleich

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Naturschutzrechtlicher Ausgleich

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Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 27.02.2024, die schalltechnische Untersuchung, die Retentionsraumberechnung, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), die Unterlagen zum Ökokonto, die Stellungnahmen der Deutschen Bahn AG und der Bayernwerk Netz GmbH, die umweltrelevanten Stellungnahmen und der Vorhabens- und Erschließungsplan liegen erneut in der Zeit

vom 25. März 2024 bis einschließlich 29. April 2024

im Rathaus der Gemeinde Oberhaid, Rathausplatz 1, 96173 Oberhaid während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter.
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Retentionsraumberechnung
  • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
  • Unterlagen Ökokonto
     

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Landratsamt Bamberg (Immissionsschutz, Bodenschutz, Wasserrecht)
  • Regierung von Oberfranken, Bergamt
  • Wasserwirtschaftsamt Kronach
  • Bayerischer Bauernverband
  • privater Einwender

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.oberhaid.de veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Oberhaid, den 21.03.2024

Carsten Joneitis
Erster Bürgermeister

Anlagen:

Planentwurf

Begründung

Anlage 1 - Schalltechnische Untersuchung

Anlage 2 - Retentionsberechnung

Anlage 3 - saP Gewerbegebiet Unterhaid-West

Anlage 4 - Ökokonto 1 - Maßnahmen

Anlage 4 - Ökokonto 2 - Berechnungen

Anlage 4 - Ökokonto 3 - Plan, Zurodnung Ausgleichsfläche

Anlage 4 - Ökokonto 4- Bestätigung UNB

Anlage 5 - Stellungnahme der Deutschen Bahn AG

Anlage 6 - Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Anlage 7 - umweltrelevante Stellungnahme

Anlage 8 - Vorhabens- und Erschließungsplan

Formblatt TÖB

Formblatt Datenschutzrechtliche Informationspflichten