Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan für die 3. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebietes „Unterhaid-West“ mit integriertem Grünordnungsplan, Gemeinde Oberhaid, Landkreis Bamberg
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid hat in seiner Sitzung am 17.01.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die 3. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebietes „Unterhaid-West“ mit integriertem Grünordnungsplan gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Das Plangebiet umfasst den westlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (inkl. der 1. Änderung) „Gewerbegebiet Unterhaid-West“ in Unterhaid und betrifft die Flurstücksnummern 1824/1 und 1824/2 der Gemarkung Staffelbach ganz und die Flurstücksnummern 338/31, 338/7 und 338/8 der Gemarkung Unterhaid teilweise. Der Geltungsbereich beträgt ca. 8.380 m² und wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden: durch die Staatsstraße St 2281 und die Bahnlinie Bamberg – Rottendorf
- im Westen und Süden: durch landwirtschaftliche Fläche
- im Osten: durch das angrenzende Gewerbegebiet
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan (ohne Maßstab) dargestellt.
Die Gemeinde beabsichtigt, auf der zurzeit als Acker genutzten Fläche eine Gewerbegebietsfläche auszuweisen, um eine Erweiterung des bestehenden Betriebes in Richtung Westen zu ermöglichen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 17.01.2023, die umweltrelevanten Stellungnahmen, schalltechnische Untersuchung und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung liegen in den Amtsräumen des
Rathauses der Gemeinde Oberhaid
Rathausplatz 1
96173 Oberhaid
vom 13. Februar 2023 bis einschließlich 17. März 2023
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden,
Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter.
- Schalltechnische Untersuchung
- Retentionsraumberechnung
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
- Ökokonto
- Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
• Landratsamt Bamberg (Immissionsschutz, Bodenschutz, Wasserrecht)
• Regierung von Oberfranken, Bergamt
• Wasserwirtschaftsamt Kronach
• Bayerischer Bauernverband
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oberhaid, den 02.02.2023
Carsten Joneitis
Erster Bürgermeister
Anlagen:
Abwägungsbeschlüsse vom 17.01.2023
Anlage 1 - Schalltechnische Untersuchung
Anlage 2 - Retentionsberechnung
Anlage 3 - saP Gewerbegebiet Unterhaid-West
Anlage 4 - Ökokonto 1 - Maßnahmen
Anlage 4 - Ökokonto 2 - Berechnungen
Anlage 4 - Ökokonto 3 - Plan, Zurodnung Ausgleichsfläche
Anlage 4 - Ökokonto 4- Bestätigung UNB
Anlage 5 - Stellungnahme der Deutschen Bahn AG
Anlage 6 - Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH