Personalausweis

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Personalausweis.Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch für Fragen zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie zur Beantragung eines Personalausweises einen Termin!

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Mit Ihrem Personalausweis weisen Sie Ihre Identität nach. Sie legen Ihren Ausweis vor und Ihr Gegenüber erkennt Sie anhand Ihres Lichtbilds, zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt, in der Sparkasse, in der Bank oder am Empfang eines Hotels.
 

  • Die Online-Ausweisfunktion

Ihr Personalausweis ist zusätzlich mit einem kostenlos lesbaren Chip ausgestattet – die Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich sicher ausweisen, wenn Sie Leistungen von Unternehmen und Behörden im Internet nutzen. Dann ist ein Termin vor Ort nicht mehr nötig und Ihr Anliegen kann schneller bearbeitet werden. Das geht zum Beispiel hier:

  • Beantragung Führungszeugnis
  • Beantragung Auszug Gewerbezentralregister 
  • Beantragung BAföG Digital 
  • Zugriff auf das Rentenkonto
  • Nutzung digitaler Verwaltungsportale 
  • bei Unternehmen wie Krankenkassen, Mobilfunkanbietern und Banken
     

Ihre Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Sie Ihre sechsstellige PIN eingeben. Mit Ihrem Online-Ausweis bestimmen Sie selbst, ob und wem Sie Ihre persönlichen Daten senden.

Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie auf personalausweisportal.de sowie in der Info-Broschüre des Bundesinnenministeriums: 

  • PIN vergessen

Wenn Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie Ihren Online-Ausweis nach wie vor in einem Bürgerbüro oder -amt kostenfrei aktivieren lassen und Ihren PIN neu setzen.

Weitere Info finden Sie hier:

PIN-Rücksetzdienst bestellen (pin-ruecksetzbrief-bestellen.de) 
 

  • AusweisApp2

In der AusweisApp2, der staatlichen App für das Online-Ausweisen, können Sie leicht prüfen, ob Ihr Smartphone und Ihr Personalausweis die Voraussetzungen für das Online-Ausweisen erfüllen.

Hier können Sie die AusweisApp2 herunterladen: AusweisApp2: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (bund.de)

 

  • Ausweispflicht

Deutsche Staatsangehörige (im Sinne Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei ca. zwei bis drei Wochen.

  • Antragstellung für Kinder unter 16 Jahren

Leben Eltern (verheiratet, geschieden, unverheiratet), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind für gewöhnlich aufhält, den Pass/Ausweis beantragen.

Eine Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist (Nr. 6.1.3.4 der Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).

  • Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer ist abhängig vom Lebensalter:

  • unter dem 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Die Gültigkeit des Personalausweises kann nicht verlängert werden.

Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.

Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.

  • Vorläufiger Personalausweis

In dringenden Fällen kann Ihnen nach Möglichkeit sofort ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt werden. Hierfür benötigen Sie ebenfalls ein biometrisches Lichtbild.
Die Antragstellung ist nur in Verbindung mit der Beantragung eines neuen Personalausweises möglich.

 

Erforderliche Unterlagen

  • bei ledigen Personen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde, evtl. Familienstammbuch
     
  • bei verheirateten / geschiedenen / verwitweten Personen: Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit – soweit zutreffend – Vermerk über die Scheidung/den Tod des Ehegatten.

    Die vorgelegten beglaubigten Abschriften bzw. Urkunden sollten möglichst aktuell sein, d.h. in jedem Fall den letztgültigen Sachstand zum Namen, Familienstand usw. wiedergeben.
     
  • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
     
  • ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr), das den Kriterien der Mustertafel der Bundesdruckerei entsprechen muss.
     
  • Zustimmungserklärung/Vollmacht (für Beantragung und Abholung) des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten: Zustimmungserklärung

Das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung ist zwingend erforderlich!

 

  • Anforderungen an das Lichtbild

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen finden Sie in der Fotomustertafel auf der Website des Bundesinnenministeriums.

 

  • Gebühren:

Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig. Gerne können Sie bar zahlen oder Ihre EC-Karte nutzen.

Antragstellende Person ab 24 Jahren (10 Jahre gültig):

37,00 €

Antragstellende Person unter 24 Jahren (6 Jahre gültig):  

22,80 €

Vorläufiger Personalausweis:

10,00 €

 

  • Hinweise zur Abholung

Holen Sie den Personalausweis bitte erst ab, nachdem Sie den PIN-Brief erhalten haben. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Personalausweis (soweit vorhanden) mit.

  • Besonderheiten

Das Auswärtige Amt fasst Einreise- und Visabestimmungen zusammen, die vorab beachtet werden müssen: Visa und Aufenthalt (auswaertiges-amt.de)

 

  • Weitere Informationen

Personalausweisportal (Bundesinnenministerium)

 

  • Für weitere Fragen steht Ihnen natürlich das Bürgeramt der Gemeinde Oberhaid gerne zur Verfügung 

Melden Sie einfach telefonisch oder per E-Mail bei:
Frau Sonja Vetter 
 Tel.: 09503/9223-32,  vetter@oberhaid.de oder ewo@oberhaid.de

 

Reisepass

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Reisepass. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch für Fragen zur Verfügung.

Bitte vereinbaren Sie zur Beantragung eines Reisepasses einen Termin.

 

  • Der neue elektronische Reisepass

Der neue elektronische Reisepass (kurz „ePass“) enthält in der vorderen Passdecke einen kontaktlosen Chip, in dem die Daten der maschinenlesbaren Zone einschließlich einer digitalisierten Version des Lichtbildes elektronisch gespeichert werden. 

Die Eintragung von Kindern in den Pässen der Eltern ist nicht mehr möglich.

Nähere Informationen über den Reisepass sind auf der Webseite des Bundesinnenministeriums abrufbar: Der deutsche Reisepass (bmi.bund.de)   

 

  • Antragstellung für Minderjährige

Bei verheirateten Eltern sowie Eltern, die eine Lebenspartnerschaft führen und nicht dauernd getrenntlebend sind, hat die Antragstellung durch beide Elternteile zu erfolgen. Die Zustimmung (zu Beantragung und Abholung) eines Elternteils durch eine Vollmacht ist ebenfalls möglich: Microsoft Word - Zustimmungserklärung_Ausstellung_Ausweisdokumente.docx (oberhaid.de)

Leben Eltern (verheiratet, geschieden, unverheiratet), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind für gewöhnlich aufhält, den Pass/Ausweis beantragen. Eine Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist (Nr. 6.1.3.4 der Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).

  • Gebühren

Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 

  37,50 €

Express-Reisepass

  69,50 €

Nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 

  70,00 €

Express-Reisepass

102,00 €

Vorläufiger Reisepass: 

  26,00 €

Die Gebühr wird bei der Beantragung fällig. Gerne können Sie bar zahlen oder Ihre EC-Karte nutzen.

 

  • Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer ist abhängig vom Lebensalter:

  • unter dem 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich.

Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.

Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.

 

  • Erforderliche Unterlagen

  • Bei ledigen Personen:
    Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde, evtl. Familienstammbuch
     
  • Bei verheirateten / geschiedenen / verwitweten Personen:
    Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit, soweit zutreffend, Vermerk über die Scheidung/den Tod des Ehegatten

    Die vorgelegten beglaubigten Abschriften bzw. Urkunden sollten möglichst aktuell sein, d.h. in jedem Fall den letztgültigen Sachstand zum Namen, Familienstand usw. wiedergeben.
     
  • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
     
  • ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr), das den Kriterien der Mustertafel der Bundesdruckerei entsprechen muss (siehe weiter unten)
     
  • Zustimmungserklärung/Vollmacht des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten:Zustimmungserklärung
     

Bitte beachten Sie: Das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung ist zwingend erforderlich.

  • Richtlinien für das biometrische Lichtbild

Für die Beschaffenheit des biometrischen Lichtbildes sind folgende exakten Richtlinien der internationalen zivilen Luftfahrtorganisation ICAO vorgegeben:

  • Passbildgröße 35x45 mm
  • Frontalaufnahme
  • neutraler Gesichtsausdruck (kein Lachen, geschlossener Mund)
  • Gesichtsgröße 32-36 mm
  • Kopfgröße 70-80% der Bildgröße
  • einfarbiger, neutraler Hintergrund
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Weitere Informationen finden Sie in der Fotomustertafel auf der Website des Bundesinnenministeriums.

 

  • Hinweis für Vielreisende

Vielreisende können Reisepässe mit 48 Seiten (statt der herkömmlichen 32 Seiten) erhalten. Für diesen Reisepass ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 22 € zur bisherigen Passgebühr zu entrichten.

 

  • Hinweis für Kurzentschlossene

Falls Sie schnellstmöglich einen Reisepass benötigen, können Sie einen Expresspass beantragen. Dieser wird derzeit in 5 Werktagen von der Bundesdruckerei fertiggestellt und kostet bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 69,50 € und danach 102,00 €.

In den Fällen, in denen der Reiseantritt unverzüglich (weniger als 5 Werktage) erfolgen muss, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zum Reiseantritt möglich ist. Den Passbehörden sind hierfür geeignete Nachweise vorzulegen.

 

  • Weitere Informationen

Bitte beachten Sie vor der Einreise in andere Länder die Visabestimmungen der Staaten. Das Auswärtige Amt hat Besonderheiten im Internet zusammengefasst: www.auswaertiges-amt.de

Dort finden Sie auch Informationen zum Thema Reise und Sicherheit.

 

  • Für weitere Fragen steht Ihnen natürlich das Bürgeramt der Gemeinde Oberhaid gerne zur Verfügung 

Melden Sie einfach telefonisch oder per E-Mail bei:
Frau Sonja Vetter 
 Tel.: 09503/9223-32,  vetter@oberhaid.de oder ewo@oberhaid.de