Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur „2. Änderung des Bebauungsplans Ost“ in Oberhaid beschlossen. Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die HNI Investment GmbH, Gundelsheimer Str. 22, 96052 Bamberg.
Die Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des Vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Bürger und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB verzichtet. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 die im Rahmen der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur „2. Änderung des Bebauungsplans Ost“ in der Fassung vom 27.02.2024 gebilligt. Durch die Abwägungsbeschlüsse wurden erhebliche Änderungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Begründung veranlasst. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid beschlossen, eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (erneute öffentliche Auslegung) und § 4 Abs. 2 BauGB (erneute Behördenbeteiligung) durchzuführen.

Durch die Änderung sollen auf dem Grundstück Fl.Nr. 216/2, Gemarkung Oberhaid bisher noch nicht vorgesehene Baurechte zur Errichtung von drei kleinen Einfamilienhäusern geschaffen werden. Weiterhin wird eine vormals geplante, aber tatsächlich nie errichtete öffentliche Verkehrsfläche aus dem Bebauungsplan herausgenommen.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 216/2 und 220/1, beides Gemarkung Oberhaid und wird wie folgt umgrenzt:

-  im Westen, Norden und Osten durch angrenzende Wohnbebauung

-  im Osten außerdem durch die Erschließungsstraße „Obere Straße

-  im Süden durch eine öffentliche Grünfläche und die „Grabenseestraße“

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan (ohne Maßstab) dargestellt:

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Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur „2. Änderung des Bebauungsplans Ost“ und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 27.02.2024 liegen erneut in der Zeit

vom 2. April 2024 bis einschließlich 6. Mai 2024

im Rathaus der Gemeinde Oberhaid, Rathausplatz 1, 96173 Oberhaid während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur „2. Änderung des Bebauungsplanes Ost“, der Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan sind zusätzliche Informationen verfügbar:

  • Relevanzprüfung – artenschutzrechtlicher Fachbeitrag.
  • Umweltbezogene Stellungnahmen: Landratsamt Bamberg (Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht)

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.oberhaid.de veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Oberhaid, den 21.03.2024

Carsten Joneitis
Erster Bürgermeister

Anlagen: